Kreisstraßen

Das Kreisstraßennetz des Landkreises Vechta hat derzeit eine Länge von circa 243 Kilometern. Davon sind mittlerweile rund 220 Kilometer mit eigenständigen Rad- beziehungsweise Fußwegen ausgebaut.

Um den guten Zustand unserer Kreisstraßen und Radwege im Landkreis Vechta kümmert sich die Kreisstraßenmeisterei. Sie sitzt sowohl in Vechta als auch in Damme. So ist ein schneller und effektiver Einsatz auf unseren Straßen stets sichergestellt.

Die Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei sind unter anderem: 

  • Unterhalt und Pflege der Kreisstraßen
  • Beseitigung von Unfallschäden
  • Beseitigung von Gefahren für den Straßenverkehr
  • Räum- und Streudienst bei Schnee und Eis
  • Beschilderung von Straßen, Radwegen und Grünanlagen

Zuständig für Bundes- und Landesstraßen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Bei Fragen und Anregungen von Stadt- und Gemeinde sowie Anliegerstraßen wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Tiefbauamt Ihrer Gemeinde.

Sondernutzungserlaubnis

Nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes bedarf die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus einer Sondernutzungserlaubnis. Schließlich soll der Verkehr weder behindert noch gefährdet werden. Daher ist eine besondere Erlaubnis notwendig für zum Beispiel das Aufstellen von Werbeanlagen, die Anlegung einer Zufahrt, das Legen von Versorgungsleitungen, das Befahren mit Lautsprecher- oder Reklamewagen.

Wer eine Sondernutzungserlaubnis benötigt, sollte einen formlosen Antrag, der Angaben über die beabsichtigte Maßnahme und den genauen Ort (möglichst mit Lageplan) an das Amt für Umwelt und Tiefbau richten.

Bauliche Anlagen an Kreisstraßen

Längs von Landes- und Kreisstraßen dürfen außerhalb von Ortsdurchfahrten 20 Meter vom Fahrbahnrand keine baulichen Anlagen entstehen. In einem Abstand bis 40 Metern dürfen bauliche Anlagen nur ausnahmsweise zugelassen werden. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehres gesichert ist.

Eine solche Ausnahmeerlaubnis ist auch notwendig, wenn eine Erschließung über die Kreisstraße erfolgt und keine Baugenehmigung, Bauanzeige oder Ähnliches notwendig ist.

Auch für diese Ausnahmeerlaubnis reicht ein formloser Antrag, der Angaben über die bauliche Maßnahme und den Ort enthält. Bei Bauanträgen erfolgt eine Beteiligung durch das Bauordnungsamt, so dass kein separater Antrag an das Amt für Umwelt und Tiefbau notwendig ist.

Ihre Ansprechpersonen:

Hinweis:

Bei Schäden oder Gefahrenstellen an Kreisstraßen wenden Sie sich telefonisch an die Kreisstraßenmeisterei Vechta unter 04441-851295.