Ordnungsrechtliche Maßnahmen bei illegal abgelagerten Abfällen und Altfahrzeugen
Die untere Abfallbehörde ermittelt, soweit möglich, Verursacherinnen und Verursacher von illegal abgelagerten Abfällen und Altfahrzeugen im Rahmen Ihrer Zuständigkeit. Sie veranlasst die ordnungsgemäße Entsorgung und setzt diese nötigenfalls mit geeigneten Zwangsmitteln durch. Da die illegale Ablagerung von Abfällen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, werden Vorgänge, bei denen ein Verursacher bekannt ist, an die Bußgeldstelle abgegeben. In schweren Fällen, insbesondere, wenn Mensch, Tier oder die Umwelt gefährdet werden, kann die illegale Ablagerung von Abfällen eine Straftat darstellen.


