
Verpflichtungserklärungen
Je nach Staatsangehörigkeit benötigen Personen, die sich besuchsweise oder aus geschäftlichen Gründen bis zu 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in Deutschland aufhalten wollen, ein Visum. Dieses wird von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulaten) erteilt.
In den Fällen, in denen Personen nicht in der Lange sind, ihren Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, kann ein Dritter sich verpflichten, alle mit dem Aufenthalt anfallenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland, der Person, die den Aufenthalt im Bundesgebiet anstrebt, zu tragen (sogenannte Verpflichtungserklärungen).
Voraussetzung für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist eine persönliche Vorsprache des Gastgebers beziehungsweise der Gastgeberin.
Bei Fragen zur Verpflichtungserklärung und zu notwendigen Unterlagen melden Sie sich bitte telefonisch beim Bürgerservice unter der Telefonnummer 04441/898-4444.
Zu allen weiteren aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Landkreises Vechta unter 04441/898-1601.