
Elterngeld
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Im digitalen Kreishaus „Kommune 365“ erfolgt die Beantragung des Elterngeldes digital. Dort finden Sie neben zahlreichen Informationen und FAQs auch einen Elterngeldrechner mit Planer.
Der Antrag kann erst mit der Geburt des Kindes gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung geleistet wird. Daher beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig nach der Geburt Ihres Kindes.
Eine Elterngeldberatung kann telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Online Service
Die Aufteilung der Buchstaben richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes.

