Eine freie Fläche, in der Mitte schaut ein Rohr aus dem Boden.

Alltlasten

Altlasten stellen potentielle Gefahrenquellen für die Schutzgüter Wasser, Boden und Luft dar. Sie sind durch den Eintrag von schädlichen Substanzen in der Vergangenheit verursacht worden (zum Beispiel unsachgemäße Ablagerung von Abfällen und Bohrschlämmen). Die Zuständigkeit für die Altlasten liegt nach dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz bei den unteren Bodenschutzbehörden. 

Der aktuelle Stand der Altlastenbearbeitung in Niedersachsen findet sich beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Im Niedersächsischen Bodeninformationssystem (NIBIS) sind zudem die Standorte der Altablagerungen ersichtlich.

Die Auskunft aus dem Altlastenkataster gibt Auskunft darüber, ob ein Grundstück im Altlastenkataster geführt wird, d. h. handelt es sich um eine Fläche, auf der sich eine Altablagerung oder ein Altstandort befindet oder eine schädliche Bodenverunreinigung bekannt ist. 

Was sind Altablagerungen?

Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z.B. ehemalige Deponien).

Was sind Altstandorte?

Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (zum Beispiel ehemalige Tankstellen).

Was sind Altlastverdächtige Flächen?

Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

Was sind Altlasten?

Altablagerungen und Altstandorte durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Nicht von jeder im Altlastenkataster erfassten Fläche geht eine Gefahr aus. So stellt beispielsweise eine Auffüllung mit sauberem Bodenaushub zwar eine Altablagerung aber keine Altlast dar. Altablagerungen und Altstandorte können den Wert und die Nutzbarkeit von Grundstücken beeinflussen. Beispielsweise kann es bei Baumaßnahmen zu erheblichen Mehrkosten für die Entsorgung von Aushubmaterial kommen. Doch Altablagerungen und Altstandorte müssen kein Hinderungsgrund für Ihr Vorhaben sein. Eine frühzeitige Berücksichtigung der "Altlastenproblematik", schon in der ersten Planungsphase, ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung Ihrer Pläne.

Eine schriftliche Auskunft aus dem Kataster der Altablagerungen und Altstandorte bietet hilfreiche Informationen

  • zur Einschätzung des Grundstückswertes
  • vor Grundstücksaktivitäten (z.B. Kauf, Verkauf, Pacht, Erbbaupacht) oder
  • im Vorfeld von Genehmigungsverfahren

Ihre Ansprechperson:

Hinweis zur Auskunft aus dem Altlastenkataster:

Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ist nur noch über Kreishaus Online möglich.
Mit dem Antrag ist die Vorauszahlung für die Auskunft verbunden. Die Auskunft bis zu sechs Flurstücken kostet 36,50 €.