Arzneimittelabgabe- und Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen
Bei Tieren die der Gewinnung von Lebensmitteln wie Fleisch, Milch, Eier, Honig und Ähnlichem dienen, dürfen nur zugelassene Tierarzneimittel angewendet werden. Zwischen Arzneimittelanwendung und Lebensmittelgewinnung (Schlachtung, Milchgewinnung etc.) sind festgesetzte Wartezeiten einzuhalten. Der Arzneimittelbezug ist über tierärztliche Arzneimittelabgabe- und Anwendungsbelege (AUA-Belege) nachzuweisen.
