Ein Mann überreicht einer Frau einen Antrag.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie ermöglicht ausländischen Staatsangehörigen, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Deutsche zu werden und damit volle staatsbürgerliche Rechte zu erhalten.

Einbürgerungsverfahren im Landkreis Vechta

Für Ihre Antragstellung ist vorerst kein persönlicher Vorsprachetermin nötig. Reichen Sie bitte Ihren Antrag per Post vollständig mit allen notwendigen Nachweisen in Kopie ein. Die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages erfolgt chronologisch nach Eingang der Anträge aller Einbürgerungsbewerberinnen beziehungsweise -bewerber.

Zur genauen Bearbeitungsdauer können aktuell aufgrund der gestiegenen Anzahl an Einbürgerungsanträgen - vor allem auch aufgrund der Gesetzesänderung – keine genauen Angaben gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auch von der Zuarbeit extern beteiligter Sicherheitsbehörden abhängig ist.

Eine Online-Antragsstellung oder Antragsstellung per Mail ist derzeit leider noch nicht möglich.

Gebühren:

Einbürgerung  255,00 EUR
Miteinbürgerung51,00 EUR
Ablehnung des Antrags191,25 EUR
Rücknahme des Antrags63,75 EUR

Einbürgerungsvoraussetzungen

Um eingebürgert zu werden müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  2. Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens 5 Jahren
  3. unbefristeter Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Aufenthaltszwecke oder Staatsangehöriger der Schweiz bzw. eines EU-Staates und dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis nach den bestehenden Abkommen der Freizügigkeit besitzen
  4. Abgabe eines Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  5. Ausreichende Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  6. Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  7. Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen
  8. Straffreiheit

Erläuterungen zu den Voraussetzungen finden Sie unter Downloads. 

Außerdem besteht für jede Ausländerin und jeden Ausländer die Möglichkeit, per „Quick-Check“ zu prüfen, ob man zum jetzigen Zeitpunkt die persönlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt. Den Quick-Check finden Sie im Kreishaus Online unter dem Antrag “Einbürgerung”. 

Rechtsgrundlage: Staatsangehörigkeitsgesetz vom 01.01.2000 in der derzeit gültigen Fassung.

Kontakt:

Sie haben Fragen, die durch die hier aufgeführten Informationen nicht beantwortet sind? 

Eine telefonische Beratung wird Ihnen dienstags zwischen 10:00 – 12:30 Uhr und donnerstags zwischen 14:30 – 17:00 Uhr angeboten. 

Telefon: 04441 898 1697