Einbürgerungsverfahren im Landkreis Vechta
Für Ihre Antragstellung ist vorerst kein persönlicher Vorsprachetermin nötig. Reichen Sie bitte Ihren Antrag per Post oder online vollständig mit allen notwendigen Nachweisen in Kopie ein. Die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages erfolgt chronologisch nach Eingang der Anträge aller Einbürgerungsbewerberinnen beziehungsweise -bewerber.
Zur genauen Bearbeitungsdauer können aktuell aufgrund der gestiegenen Anzahl an Einbürgerungsanträgen - vor allem auch aufgrund der Gesetzesänderung – keine genauen Angaben gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auch von der Zuarbeit extern beteiligter Sicherheitsbehörden abhängig ist.
Gebühren:
| Einbürgerung | 255,00 EUR |
| Miteinbürgerung | 51,00 EUR |
| Ablehnung des Antrags | 191,25 EUR |
| Rücknahme des Antrags | 63,75 EUR |
