Der Haushalt des Landkreises besteht aus der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr (Haushaltsjahr), getrennt nach Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt. Vor Beginn eines Haushaltsjahres wird dazu der Haushaltsplan aufgestellt, in Einnahmen und Ausgaben möglichst ausgeglichen, und vom Kreistag beschlossen. Nach den Vorschriften zum kommunalen Haushaltsrecht ist ein Jahresabschluss aufzustellen, in welchem die Planzahlen den Ist-Buchungen der Finanzbuchhaltung gegenübergestellt werden. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss und die Zuführung des Jahresergebnisses zu den Überschussrücklagen beziehungsweise der Verrechnung eines Fehlbetrages mit den Überschussrücklagen.
Für einen schnellen Überblick finden Sie hier die Haushaltsdaten 2026 auf einen Blick: