
Kindertagesbetreuung
Als „Kindertagesbetreuung“ wird die öffentlich organisierte und finanzierte Form der Kindertagesbetreuung bezeichnet. Kindertagesbetreuung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie soll insbesondere die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken, sie in sozialverantwortliches Handeln einführen und ihnen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Kindes fördern.
Formen der öffentlichen Kinderbetreuung sind
- die Betreuung in Kindertageseinrichtungen
- die Betreuung in Kindertagespflege.
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche, betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an. Zu nennen sind hier Krippen, Kindergärten und Horte.
Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in deren Haushalt oder im Haushalt der erziehungsberechtigten Personen oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Auch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten durch mehrere Kindertagespflegepersonen (Großtagespflegestellen) ist möglich.