Mädchen in heller Kleidung hält eine Hand an ihr Ohr und blickt freundlich-fragend nach vorn.

Fachberatungen für Sprache, Hören und Sehen

Das Land Niedersachsen bietet für Kinder und Jugendliche mit Störungen des Sehens, Hörens und der Sprache eine Beratung an. Die Hör- und Sprachheilberatung ist eine gemeinsame Leistung des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit dem örtlichen Gesundheitsamt.

Um die Aufgaben regional wahrnehmen zu können, führen Fachberaterinnen und Fachberater für Menschen mit Seh-, Hör-und Sprachstörungen des Landessozialamtes Niedersachsens in regelmäßigen Abständen Sprechtage im Gesundheitsamt Vechta durch.

Anmeldung/ Sprechtage

Die Sprechtage finden in regelmäßigen Abständen im Gesundheitsamt des Landkreises Vechta statt. Es ist dafür keine ärztliche Verordnung oder Überweisung notwendig. Die Anmeldung kann telefonisch oder persönlich im Gesundheitsamt erfolgen. Dabei werden vorab einige Angaben erhoben und wichtige Informationen gegeben. Die Eltern erhalten zu gegebener Zeit eine schriftliche Einladung zum Sprechtag.

Beratungsangebot

  • Diagnostik und Beratung
  • Befürwortung der Frühförderung für Kinder mit Hörstörungen
  • Maßnahmenprüfung der teilstationären und stationären Sprachheilbehandlung
  • Empfehlung der Frühförderung für Kinder mit hochgradiger Sehbehinderung/Blindheit
  • Empfehlung und Koordination ergänzender Diagnostik sowie notwendige Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder mit hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit
  • Koordination mit Ämtern, Ärzten, Förder- und Therapieinstitutionen, Kassen, Kindergärten, Schulen, Verbänden

Kosten

Die Beratungen und Überprüfungen sind kostenlos. Fahrtkosten können nicht übernommen werden.

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