Ein Mädchen puzzelt in Anwesenheit einer Ärztin.

Entwicklungsdiagnostik und Begutachtungen

Es gibt Kinder und Jugendliche, die ihren Eltern und Betreuungspersonen Sorgen machen und deren Entwicklung problematisch verläuft. In manchen Fällen reichen die Unterstützungsmöglichkeiten der Familie oder Therapien, die durch niedergelassene Ärzte und Kinderärzte verordnet werden, nicht aus. Bei solchen Entwicklungsstörungen können ambulante und teilstationäre heilpädagogische Fördermaßnahmen beim Sozialamt des Landkreises Vechta beantragt werden. Die Hilfen und Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, für den Betroffenen die Teilhabe an einem altersgerechten Leben zu gewährleisten (Eingliederungshilfe).

Zu diesen Hilfen zählen:

  • Heilpädagogische Frühförderung
  • die Aufnahme in:
    • eine Krippe mit Integrationsgruppe
    • eine Integrationsgruppe im Kindergarten
    • einen heilpädagogischen Kindergarten

Dafür ist zunächst ein Antrag beim Sozialamt im Bereich der Eingliederungshilfe zu stellen. 

Das Team des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) wird dann mit der medizinischen Begutachtung beauftragt. Im Gesundheitsamt werden durch den KJGD Untersuchungen und Testungen durchgeführt. Die Eltern erhalten eine ausführliche Beratung zu den notwendigen und sinnvollen Maßnahmen für das Kind. Für diese Aufgabe gewährleisten wir eine gute Kooperation z. B. mit den behandelnden Ärzten, Therapeuten und Kindergärten und natürlich auch mit den Sozialpädagogen des Sozialamtes, die mit den Familien die weiteren Schritte im B.E.NI-Verfahren gehen.

Gutachten zur Diagnostik Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörung

Es gibt Kinder und Jugendliche, deren Leistungen im Lesen, Schreiben oder Rechnen weit von ihren sonstigen Lern- und schulischen Leistungen abweichen. Es kann eine sogenannte Teilleistungsstörung vorliegen. Eine solche Störung ist oft mit großen emotionalen Belastungen und Verhaltensproblemen bei den Betroffenen verbunden. Es können deshalb spezifische Hilfen durch die Jugendhilfe in Betracht kommen (Sozialgesetzbuch VIII § 35 a).

Zur Klärung der Frage Teilleistungsstörung und verfügbarer Hilfen bietet der Landkreis Diagnostik beim Gesundheitsamt durch die Psychologin und psychologische Psychotherapeutin Frau Heinze an. Der Antrag erfolgt über das Jugendamt.

Weitere Gutachten

  • Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Autismusspektrumstörung (Anträge beim mit Sozialamt mit B.E.NI-Verfahren)
  • Integrationshelferin beziehungsweise Intergrationshelfer für die angemessene Schulbildung (Anträge beim Sozialamt mit B.E.NI-Verfahren)
  • Gesonderte Schülerbeförderung aus medizinischen Gründen (Anträge beim Träger der Schülerbeförderung Referat Wirtschaftsförderung)
  • Gesundheitshilfen für Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Anträge am Wohnort bei den jeweiligen Städten und Gemeinden)
Hinweis

Hilfreich ist, verfügbare medizinische Vorbefunde und Unterlagen zur Untersuchung mitzubringen, beziehungsweise den Antrag beizufügen. In Einzelfällen kann dann eine Stellungnahme nach Aktenlage erfolgen.

Ihre Ansprechpersonen:

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