Gutachten zur Diagnostik Lese-, Rechtschreib- und Rechenstörung
Es gibt Kinder und Jugendliche, deren Leistungen im Lesen, Schreiben oder Rechnen weit von ihren sonstigen Lern- und schulischen Leistungen abweichen. Es kann eine sogenannte Teilleistungsstörung vorliegen. Eine solche Störung ist oft mit großen emotionalen Belastungen und Verhaltensproblemen bei den Betroffenen verbunden. Es können deshalb spezifische Hilfen durch die Jugendhilfe in Betracht kommen (Sozialgesetzbuch VIII § 35 a).
Zur Klärung der Frage Teilleistungsstörung und verfügbarer Hilfen bietet der Landkreis Diagnostik beim Gesundheitsamt durch die Psychologin und psychologische Psychotherapeutin Frau Heinze an. Der Antrag erfolgt über das Jugendamt.


