Kind im Vorschulalter sitzt mit begleitender erwachsener Person in einem hellen Untersuchungsraum während einer Schuleingangsuntersuchung. Eine medizinische Fachkraft spricht mit Abstand mit dem Kind.

Einschulungsuntersuchungen

Um den Gesundheitszustand und die Entwicklung der schulpflichtigen Kinder im Landkreis zu erfassen und - wenn nötig - Behandlungs- und Fördermöglichkeiten zu nutzen, wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Schuleingangsverfahren (Schuluntersuchungen) durchgeführt.

Im Landkreis Vechta übernimmt diese Aufgabe das Team des Kinder- und Jungendgesundheitlichen Dienstes.

Die Ziele des Schuleingangsverfahrens

  • den Schulanfängerinnen und -anfängern eine Untersuchungsatmosphäre zu bieten, in der sie ihre Fähigkeiten optimal präsentieren können und die Freude auf die Schule nicht getrübt wird
  • den Eltern/Sorgeberechtigten auf der Grundlage der Untersuchung eine Einschätzung der Entwicklung ihres Kindes zu geben
  • eine Beratung zu Fördermöglichkeiten sowie eine medizinische Beratung bei chronischen Erkrankungen mit Blick auf den Schulwechsel zu bieten 
  • den Eltern und Schulleitungen eine medizinische Empfehlung bezüglich der Frage einer Zurückstellung oder eines Antrags zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs auszusprechen
  • des Weiteren gesetzliche Anforderungen bezüglich der Beschreibung der Gesundheitssituation des Jahrganges schulpflichtiger Kinder im Landkreis und Land zu gewährleisten.
    Dazu gehört:
    • die anonymisierte Dokumentation über den Impfstatus der Schulanfängerinnen und -anfänger
    • die anonymisierte Datenerfassung der Schuleingangsergebnisse in hoher epidemiologischer Qualität

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst versucht aus allen Blickwinkeln - Familien, Kita, Sozialmedizin - auf die Kinder zu schauen und ein vollständiges Bild zu erzielen, um den Kindern so gerecht wie möglich zu werden.

Die Prinzipien des Verfahrens

  • Alle Kinder erhalten die Erhebung der Vorgeschichte, Messen, Wiegen, Seh- und Hörtest und werden mit dem SOPESS – Sozialpädiatrischen Entwicklungsscreening untersucht
  • Die Bedarfe an ärztlicher Einschätzung, Beratung oder auch Begutachtung bei den Schulanfängerinnen und -anfängern sind sehr unterschiedlich, sodass der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bei Anwendung von Auswahlkriterien und dann angepasster Untersuchungsintensität den Kindern trotzdem gerecht werden können 
  • Für alle Kinder werden die Erfahrungen und Beobachtungen der betreuenden Erzieherinnen und Erzieher berücksichtigt (sofern die Eltern/Sorgeberechtigten dem zustimmen).

Die Untersuchungen finden in der Zeit von Oktober bis zum Juni vor Schulbeginn statt. Für Kinder mit Gesundheitsproblemen oder Entwicklungsstörungen werden die Untersuchungen früh und ausführlich sein.

Die Eltern/Sorgeberechtigten werden schriftlich über die einzelnen Schritte des Verfahrens informiert und erhalten rechtzeitig die Einladungen.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst benötigt für die Beurteilung der Kinder Angaben über die bisherige Entwicklung und das Umfeld der Kinder. Die Eltern/Sorgeberechtigten erhalten einen Vorbereitungsfragebogen. Es wird um die Vorlage des Vorsorgeheftes, des Impfpasses, gegebenenfalls weiterer medizinischer Unterlagen und um Erfahrungsberichte der betreuenden Erzieherinnen beziehungsweise des Erziehers gebeten. 

Ein Elternteil/Sorgeberechtigter muss bei der Untersuchung dabei sein, denn die Ergebnisse der Untersuchungen werden persönlich besprochen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden zusätzlich schriftlich zusammengefasst und den Eltern ausgehändigt. Diese Ergebnisberichte erhalten auch die Schulleiterinnen beziehungsweise Schulleiter der jeweils zuständigen Grundschule.

Ihre Ansprechpersonen:

für Holdorf, Dinklage und Neuenkirchen

für Bakum und Vechta

für Lohne

für Steinfeld

für Damme

für Goldenstedt, Visbek und Langförden

für Untersuchungen im Amt