Eine Frau untersucht etwas in einem Büro

Infektionshygienische Überwachung

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen) sowie Gemeinschafts- oder Betreuungseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, stationäre Pflegeeinrichtungen).

Aber auch nichtmedizinische Betriebe, in denen besondere Anforderungen an die Hygiene bestehen (zum Beispiel Fußpflegeeinrichtungen) unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Im Vordergrund dieser Tätigkeit steht es die Verantwortlichen zu beraten, um Infektionskrankheiten zu verhindern.

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