
Meldepflichtige Krankheiten
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen eine Reihe von Infektionskrankheiten von Ärztinnen und Ärzten und Laboren an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
In Folge einer solchen Meldung nimmt das Gesundheitsamt die Ermittlungen auf und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein, um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.


