zwei Frauen unterhalten sich, eine ist nur von hinten zu sehen, so dass sie das Gesicht der Frau ihr gegenüber verdeckt.

Gesundheitsberatung nach dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG)

Die Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) dient der Information zu den Themen Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft sowie Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs. Zudem wird der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen, die in der Prostitution tätig sind, erläutert. 

Die Bescheinigung über diese Beratung ist eine Voraussetzung für die Anmeldung als Prostituierte beziehungsweise als Prostituierter.

Für die Beratung ist die Vorlage eines gültigen Ausweises erforderlich, damit die erforderlichen Personendaten korrekt erfasst werden können.

Die Beratung erfolgt in einem vertraulichen Einzelgespräch im Gesundheitsamt.

Im Bedarfsfall können auch kurze Videos in unterschiedlichen Sprachen zur Sprachmittlung gezeigt werden, aber auch dann bleibt das Gespräch selbstverständlich vertraulich. Es besteht auch die Möglichkeit, während des Gesprächs über Notlagen und Hilfsangebote zu sprechen.

Nach der Beratung erfolgt die Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgte Gesundheitsberatung. Diese wird für die Anmeldung beim Ordnungsamt benötigt. 

Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden. Der Aliasname auf der Gesundheitsbescheinigung und der auf der Anmeldung muss derselbe sein. Prostituierte müssen die Bescheinigung über die Anmeldung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung während der Arbeit immer bei sich haben.

Die gesundheitliche Beratung ist im Abstand von 12 Monaten (für Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, ist ein Abstand von 6 Monaten einzuhalten) zu wiederholen. 

Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin zur Gesundheitsberatung vereinbaren. Sollten Sie eine Sprachmittlung benötigen, teilen Sie dies bitte vorab mit.

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