Eine junge Hebamme in heller OP-Kleidung hält in einem Krankenhaus ein Baby sicher im Arm.

Hebammen

Hebammen sind staatlich geprüfte Fachfrauen und Fachmänner rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Für viele Schwangere und Mütter ist die Hebamme eine der wichtigsten Bezugspersonen in dieser Zeit.

Meldepflicht für Hebammen

Hebammen sind gemäß § 7 des Niedersächsischen des Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit als Hebamme jährlich dem Gesundheitsamt unverzüglich mittels Meldebogen oder per Online-Formular zu melden.

Unaufgefordert sind schriftlich mitzuteilen:

  • der Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen
  • die Beschäftigungsart und deren Änderungen
  • den Ort und die Anschrift der beruflichen Niederlassung sowie deren Änderungen
  • die Sicherstellung der Möglichkeiten zum Empfang von Nachrichten (§ 6 Abs 2 Satz 1)
  • alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen (§ 2 Abs. 2)
  • die Anzahl der jährlichen geleiteten außerklinischen Geburten einschl. der außerklinisch begonnenen, aber in einer Klinik beendeten Geburten
  • jährlich die Teilnahme an der Qualitätssicherung für außerklinische Geburtshilfe, Schwangerschaftsbetreuung und Wochenpflege und
  • die Beendigung der Berufsausübung

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