
Kinderschutz
Der Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung ist eine zentrale Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Gleichzeitig ist es ebenso wichtig, Eltern frühzeitig zu unterstützen, damit sie ihre Versorgungs- und Erziehungsaufgaben gut wahrnehmen können.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Kinderschutzes ist die Beratung von Menschen, die berufs oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereinen oder der Jugendhilfe. Wenn Unsicherheiten bestehen oder Fragen zum Umgang mit möglichen Risiken auftauchen, stehen hierfür besonders qualifizierte Fachkräfte als Ansprechpartner zur Verfügung.
Diese Fachberatung erfolgt durch sogenannte insoweit erfahrene Fachkräfte nach §8 a und §8 b SGB VIII. Sie unterstützen dabei, Situationen fachlich einzuordnen und mögliche Handlungsschritte zu entwickeln. Wann eine solche Beratung in Anspruch genommen werden sollte, ist im bereitgestellten Flyer unter “Downloads” übersichtlich dargestellt.
Dieses Angebot dient der präventiven Beratung und der fachlichen Einschätzung im Vorfeld. Es ist nicht für akute Notfälle vorgesehen.
Bei einem konkreten Verdacht auf eine aktuelle Kindeswohlgefährdung ist weiterhin der Bezirkssozialdienst zuständig.
Weitere Informationen sowie mögliche Vorgehensweisen zum Schutz von Kindern sind auch im Handlungsleitfaden zur Umsetzung des Schutzauftrages sowie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration zu finden.