
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe unterstützt junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren, die eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen haben. Ziel der Arbeit ist es, die Hintergründe der Tat zu verstehen, Verantwortung zu fördern und weitere Straftaten zu vermeiden.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche und Heranwachsende durch das Jugendstrafverfahren. Sie informiert über den Ablauf des Verfahrens, über Rechte und Pflichten sowie über mögliche Folgen. In der Gerichtsverhandlung bringt sie die persönliche, familiäre, schulische und soziale Situation des jungen Menschen ein. Dabei steht der erzieherische Gedanke im Mittelpunkt der Entscheidungen.
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die sogenannte Diversion. Dabei wird geprüft, ob ein Strafverfahren vermieden werden kann, wenn der Jugendliche Verantwortung übernimmt, Auflagen erfüllt oder an geeigneten Maßnahmen teilnimmt. Gerade bei Ersttaten kann so ein förmliches Gerichtsverfahren verhindert werden.
Die Jugendgerichtshilfe wirkt außerdem an der Vermeidung von Untersuchungs und Strafhaft sowie Arrest mit. Wenn erzieherische Maßnahmen sinnvoller erscheinen, können stattdessen ambulante oder stationäre Angebote genutzt werden. Ist eine Inhaftierung bereits erfolgt, begleitet die Jugendgerichtshilfe auch während der Haft. Ziel ist es, die Zeit sinnvoll zu nutzen und die Wiedereingliederung in Schule, Ausbildung oder Arbeit vorzubereiten.
Zur Vermeidung weiterer Straftaten stehen verschiedene sozialpädagogische Angebote zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem der Täter Opfer Ausgleich, soziale Trainingskurse, Verkehrserziehung, Gewalt Alternativ Angebote, Einzelbetreuung, Leseweisungen, Verstehen durch Begegnung sowie offene Sport und Freizeitgruppen. Die Angebote fördern soziales Verhalten, stärken persönliche Kompetenzen und helfen dabei, neue Wege im Umgang mit Konflikten zu finden.
Zeigen sich zusätzliche Belastungen wie familiäre Probleme, schulische Schwierigkeiten, Sucht oder Schulden, regt die Jugendgerichtshilfe bei Bedarf auch geeignete Hilfen zur Erziehung an oder vermittelt an passende Netzwerkpartner.
Dazu zählen unter anderem Schulen, Ausbildungsstellen, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Jugendmigrationsdienst, Erziehungsberatungsstellen, Pro Aktiv Center oder Jugendwerkstätten.
