Ein Mann läuft über eine überflutete Straße.

Überschwemmungsgebiete

Um bereits vorbeugend Hochwasserschutz zu betreiben und entsprechende Schäden durch eventuelle Hochwasser im Vorfeld zu verhindern oder gering zu halten, können Gewässer oder Gewässerabschnitte als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Bei den entsprechenden Berechnungen hinsichtlich möglicher Ausuferungen wird ein so genanntes "hundertjähriges Hochwasserereignis" zu Grunde gelegt. Ähnlich wie bei Wasserschutzgebieten bedeutet eine Festsetzung als Überschwemmungsgebiet für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen, dass sie in der Nutzung ihrer Flächen eingeschränkt werden und viele Vorhaben genehmigungspflichtig oder verboten sind.

Sind Sie möglicherweise Eigentümerin oder Eigentümer von wassernahen Flächen? Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne persönlich über die Auflagen und Vorgaben.

Für die im Landkreis Vechta gelegenen Gewässer(-abschnitte) wurden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz oder den Landkreis Vechta bereits Überschwemmungsgebiete festgesetzt.

Eine Übersicht der Überschwemmungsgebiete finden Sie im BürgerGIS des Landkreises Vechta. 

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