
Entnahme von Grundwasser
Das Zutagefördern von Grundwasser bedarf der Erlaubnis der unteren Wasserbehörde, soweit täglich mehr als 10 m³ gefördert werden.
Die Entnahme von Grundwasser zur Grundwasserabsenkung im Rahmen einer Baumaßnahme bleibt bei einer Förderung ≤ 50 m³/Tag und bis zu einer maximalen Dauer von sechs Monaten erlaubnisfrei.
Die Erlaubnis legt die Art und das Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist mit Auflagen und Hinweisen verknüpft. Größere Entnahmen werden über eine Beweissicherung (zum Beispiel Beobachtung des Grundwasserstandes über Grundwassermessstellen) jährlich kontrolliert.
Unter bestimmten Voraussetzungen (Menge, Auswirkungen) ist ein hydrogeologisches Fachgutachten notwendig.
Es ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn Grundwasser nur in geringem Maße und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnommen wird, wie zum Beispiel
- den eigenen Haushalt
- die Gartenbewässerung (Einfamilienwohnhaus)
- landwirtschaftlicher Hofbetrieb
- Tränken von Vieh auf der Weide

