Eine Pfütze, in die Regentropfen fallen.

Einleitung von Niederschlagswasser

Das Einleiten von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer oder durch Versickerung in das Grundwasser ist erlaubnispflichtig.

der Antrag ist bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vechta einzureichen. Hierbei gibt es Ausnahmen von der Erlaubnispflicht: Wenn das Niederschlagswasser auf Dach-, Hof- oder Wegeflächen von reinen Wohngrundstücken anfällt und auf dem Grundstück versickert, verregnet oder verrieselt werden soll, ist dafür keine Erlaubnis erforderlich.

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