
Privates Bauen
Beim privaten Bauen sind die Vorgaben des öffentlichen Baurechts zu beachten. Dieses gliedert sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht regelt, ob und in welchem Umfang ein Grundstück bebaut werden darf. Grundlage sind unter anderem das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung.
Das Bauordnungsrecht legt fest, wie gebaut werden darf. Maßgeblich ist in Niedersachsen die Niedersächsische Bauordnung, zum Beispiel zu Abstandsflächen, Brandschutz und Standsicherheit.
Ihre Ansprechpersonen:
Für Dinklage, Goldenstedt und Visbek sowie für allgemeine Fragen zum Baugenehmigungsverfahren

Frau Feldhaus
Amt für Bauordnung, Planung und ImmissionsschutzTelefon04441-898-2410
Für Damme, Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld
Herr Schmedes
Amt für Bauordnung, Planung und ImmissionsschutzTelefon04441-898-2410