Ein Fluss im Wald.

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete

Die Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete in unserem Landkreis bewahren wertvolle Lebensräume, seltene Tier- und Pflanzenarten sowie das charakteristische Landschaftsbild unserer Region. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Natur und bieten zugleich Raum für Erholung und Naturerleben. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu den geschützten Gebieten, ihren Besonderheiten und den geltenden Regelungen.

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist

Gezielte Lenkungsmaßnahmen ermöglichen einerseits die Erholungsnutzung aber auch den Schutz empfindlicher Tier- und Pflanzenarten.

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten unterliegt der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta. Im Landkreis Vechta gibt es insgesamt zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete. 

Landschaftschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz, der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Außerdem dienen sie dem Schutz des Landschaftsbildes mit seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Darüber hinaus kann die Naturschutzbehörde ein Gebiet durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären, wenn es für die Erholung wichtig ist.

Die Verordnung untersagt Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen. Insgesamt sind im Landkreis Vechta 62 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
  2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes
  3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten

Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.

Naturdenkmäler

Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Naturdenkmal durch Verordnung festsetzen.

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Naturschutzgebiete

Landschaftschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler