Artenschutz
Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen sind auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind staatliche Maßnahmen erforderlich, die den unterschiedlichen Gefährdungsursachen Rechnung tragen. Die einzelnen Regelungen des Artenschutzes richten sich sowohl gegen direkte Gefahren, wie beispielsweise den kommerziellen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, wie auch gegen nachteilige Einwirkungen auf die Lebensräume und Standorte der Arten.
Jeder kann mit relativ einfachen Mitteln einen Beitrag zum Artenschutz leisten, indem er beispielsweise im eigenen Garten statt des vielfach verwendeten Kirschlorbeers oder einer Lebensbaumhecke heimische Gehölze pflanzt und damit Lebensraum für die bei uns heimischen Arten schafft. Jede unnötige Versiegelung von Boden sollte vermieden werden. Problematisch sind sogenannte Steingärten. Die Entfernung von Gehölzen in der Brut- und Setzzeit (01.04. – 15.07.) ist zu unterlassen.

