Landkreis Vechta beschränkt Beregnung

12.08.2026

Allgemeinverfügung gilt ab dem 13. August 2026

Landkreis Vechta beschränkt Beregnung

Allgemeinverfügung gilt ab dem 13. August 2026

Der Landkreis Vechta beschränkt per Allgemeinverfügung ab Donnerstag, 13. August 2026, die Überkopfberegnung im gesamten Kreisgebiet. Untersagt werden die tägliche Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Beregnungskanonen sowie das Rasensprengen in der Zeit von 12 bis 18 Uhr. Die Regelung gilt zudem für Wasserentnahmen aus Brunnen ebenso wie aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Auch Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis sind davon erfasst. Ausgenommen bleibt die Sonnenbrandberegnung im Obstbau.

Hintergrund der Maßnahme ist die angespannte Grundwassersituation im Landkreis Vechta. Nach einer aktuellen Auswertung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) liegen die Grundwasserstände im Kreisgebiet im Vergleich zum langjährigen Mittel in einem niedrigen Bereich. „Aufgrund der weiterhin angespannten Grundwasserlage ist ein sparsamer Umgang mit Wasser derzeit besonders wichtig“, erklärt Landrat Tobias Gerdesmeyer. „Gerade in den heißen Mittagsstunden verdunstet bei der Überkopfberegnung ein erheblicher Teil des Wassers, ohne effektiv genutzt zu werden. Mit der zeitlichen Beschränkung wollen wir dazu beitragen, die Ressource Grundwasser zu schonen und ein weiteres Absinken der Wasserstände zu verhindern.“

Die gesamte Allgemeinverfügung in der Rubrik „Amtsblatt“ abrufbar. Sie gilt vorerst bis zum 30. September 2026. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.