
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit diagnostizierter seelischer Störung
Die Eingliederungshilfe nach §35a Sozialgesetzbuch VIII unterstützt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer diagnostizierten seelischen Störung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt sind oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Grundlage ist immer eine fachärztliche oder psychotherapeutische Diagnostik sowie eine individuelle Prüfung im Jugendamt.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können im Einzelfall geeignete Unterstützungsangebote bewilligt werden. Dazu gehören je nach Bedarf zum Beispiel:
- Lerntherapie bei seelisch bedingten Problemen im Lesen, Schreiben oder Rechnen
- Autismustherapie
- Integrationshilfe in der Schule
- Ambulante Wohnbetreuung
- Tagesgruppen oder stationäre Angebote.
Sie können sich im Jugendamt zur Eingliederungshilfe beraten lassen. Gemeinsam wird geprüft, welche Unterstützung für Ihr Kind passend und notwendig ist.
Die Aufteilung der Buchstaben richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes.


