Dauer der Wahlperiode
Die Wahlperiode des Kreistags beträgt fünf Jahre. Am 12.09.2021 wurde der Kreistag des Landkreises Vechta zuletzt gewählt. Am 13.09.2026 findet die nächste Kreistagswahl statt.

Das Hauptorgan des Landkreises Vechta ist der Kreistag. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und den von den Wahlberechtigten im Landkreis gewählten Abgeordneten. Zurzeit gibt es 50 Kreistagsabgeordnete. Die CDU hat im Landkreis Vechta mit insgesamt 54,95 % die absolute Mehrheit.
Die Wahlperiode des Kreistags beträgt fünf Jahre. Am 12.09.2021 wurde der Kreistag des Landkreises Vechta zuletzt gewählt. Am 13.09.2026 findet die nächste Kreistagswahl statt.
Zur Wahl der Kreistagsabgeordneten ist berechtigt, wer am Wahltag
Wählbar ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten im Landkreis Vechta seinen Wohnsitz hat und Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU ist. Die Wählbarkeit liegt nur dann vor, soweit die Ausschlussgründe des § 49 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht zutreffen.
