Alle Personen des Kreistages auf einer Art Empore.

Kreistagswahl

Das Hauptorgan des Landkreises Vechta ist der Kreistag. Der Kreistag besteht aus dem Landrat und den von den Wahlberechtigten im Landkreis gewählten Abgeordneten. Zurzeit gibt es 50 Kreistagsabgeordnete. Die CDU hat im Landkreis Vechta mit insgesamt 54,95 % die absolute Mehrheit.

Dauer der Wahlperiode

Die Wahlperiode des Kreistags beträgt fünf Jahre.  Am 12.09.2021 wurde der Kreistag des Landkreises Vechta zuletzt gewählt. Am 13.09.2026 findet die nächste Kreistagswahl statt.

Wahlberechtigte

Zur Wahl der Kreistagsabgeordneten ist berechtigt, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzt
  • mindestens 16 Jahre alt ist
  • seit mindestens drei Monaten im Landkreis Vechta seinen Wohnsitz hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten im Landkreis Vechta seinen Wohnsitz hat und Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige beziehungsweise Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU ist. Die Wählbarkeit liegt nur dann vor, soweit die Ausschlussgründe des § 49 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht zutreffen.