Haushaltsbefragung
Der Zensus ist zwar eine Volkszählung, wird in Deutschland jedoch registergestützt durchgeführt. Dies bedeutet, dass nicht jede beziehungsweise jeder Einzelne persönlich befragt wird, sondern zunächst liefern die kommunalen Melderegister die Ausgangsdaten. Diese Daten werden durch die Haushaltsstichprobe ergänzt, ein zufällig ausgewählter Teil der Bevölkerung wird dabei direkt befragt. In Deutschland betrifft dies 10,2 Millionen Menschen, im Landkreis Vechta rund 15.000 Menschen. Zuständig für die Durchführung der Haushaltsbefragung ist die örtliche Erhebungsstelle des Landkreises und der Stadt Vechta. Die Befragungen werden durch Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Um die Qualität der erhobenen Daten zu prüfen wird etwa zeitgleich zur eigentlichen Haushaltebefragung in Niedersachsen eine Wiederholungsbefragung durchgeführt.
Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist wegen der größeren Fluktuation von Bewohnern und Bewohnerinnen auch mit einer größeren Abweichung zu den Einträgen im Melderegister zu rechnen. Deshalb werden dort alle direkt befragt, die zum Stichtag dort wohnen. In Gemeinschaftsunterkünften (Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen) übernimmt die Einrichtungsleitung stellvertretend die Auskunftspflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner. Die Erhebungen erfolgen durch Erhebungsbeauftragte der örtlichen Erhebungsstelle des Landkreises und der Stadt Vechta.
Gebäude- und Wohnungszählung
Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden alle privaten Eigentümer beziehungsweise Eigentümerinnen von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt. Ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümerinnen und -eigentümer sowie Verwaltungen und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Teilnehmenden einen Brief mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Diejenigen, die keine Möglichkeit haben, die Fragen online zu beantworten, können auch einen Papierfragebogen nutzen. Zuständig für die Durchführung ist das Landesamt für Statistik in Niedersachsen.
Wenn es der Zufall will, wird man zweimal befragt
Es kann passieren, dass Menschen in Deutschland sowohl an der Haushaltebefragung als auch an der Gebäude- und Wohnungszählung teilnehmen müssen. Personen, die Wohneigentum besitzen und zusätzlich auch in der Stichprobe der Haushaltebefragung gezogen wurden, werden dann zweimal vom Zensus befragt. Da vorab nicht bekannt ist, wer für die Stichprobe der Haushaltebefragung ausgewählt wurde, können die beiden Zensus-Befragungen nicht zusammengelegt werden.
Wiederholungsbefragung zur Qualitätsbewertung
Für einen kleinen Teil der Personen (etwa 400.000) aus der Haushaltebefragung wird diese Befragung mit einigen wenigen Fragen wiederholt. Damit kommt Deutschland einer von der Europäischen Union geforderten Qualitätsbewertung der Ergebnisse nach.