Wollgrasblüte im Moor.

Amt für Umwelt und Tiefbau

Das Amt für Umwelt und Tiefbau vereinigt drei große Aufgabengebiete: Die Themen Umwelt, Tiefbau und Abfall. 

Aufgaben


Umwelt:

  • Grundwasserschutz, Umweltschutz
  • Vorbeugender Hochwasserschutz
  • Überwachung von Kläranlagen und Wassereinleitungen
  • Genehmigungsverfahren für Gewässerausbaumaßnahmen und die Anlegung von Regenrückhaltebecken
  • Genehmigung von Grundwasserentnahmen
  • Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände
  • Landschaftsplanung
  • Bodenabbau
  • Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale
  • Wallheckenschutz, besonders geschützte Biotope
  • Artenschutz, Tiergehege
  • Angelegenheiten des Landeswaldgesetzes und des Feld- und Forstordnungsgesetzes
  • Naturschutzprojekte 

Tiefbau:

  • Verwaltung der Kreisstraßen
  • Überwachung und Reparatur der Kreisstraßen
  • Beseitigung von Schäden auf den Straßen
  • Vergabestelle

Abfall:

  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen bei illegal abgelagerten Abfällen und Altfahrzeugen
  • Abfallrechtliche Überwachung von Gewerbebetrieben
  • Sammlungsanzeigen gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlerinnen und -sammler
  • Anzeigen nach der Ersatzbaustoffverordnung
  • Maßnahmen der abfallrechtlichen Gesetze (VerpackG, BattDG, ElektroG) als Marktüberwachungsbehörde

Altlasten: 

  • Überwachung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten
  • Auskunft aus dem Altlastenkataster


Sachgebiete

  • Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (SG 66.1)
  • Tiefbau und zentrale Vergabestelle (SG 66.2)
  • Natur- und Umweltschutz (SG 66.3) 
Öffnungszeiten und Kontakt:

Sprechzeiten:

- mit und ohne Terminabsprachen -
Trotz Internet, Schriftverkehr und Telefon – manche Angelegenheiten regeln Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit uns. Wir nehmen uns gern die Zeit für Sie, bitten Sie jedoch, möglichst im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren:

Montag-Freitag:08:30-12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich:14:30-17:00 Uhr

Ihre Ansprechperson: