
Amt für Umwelt und Tiefbau
Das Amt für Umwelt und Tiefbau vereinigt drei große Aufgabengebiete: Die Themen Umwelt, Tiefbau und Abfall.
Aufgaben
Umwelt:
- Grundwasserschutz, Umweltschutz
- Vorbeugender Hochwasserschutz
- Überwachung von Kläranlagen und Wassereinleitungen
- Genehmigungsverfahren für Gewässerausbaumaßnahmen und die Anlegung von Regenrückhaltebecken
- Genehmigung von Grundwasserentnahmen
- Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftsplanung
- Bodenabbau
- Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale
- Wallheckenschutz, besonders geschützte Biotope
- Artenschutz, Tiergehege
- Angelegenheiten des Landeswaldgesetzes und des Feld- und Forstordnungsgesetzes
- Naturschutzprojekte
Tiefbau:
- Verwaltung der Kreisstraßen
- Überwachung und Reparatur der Kreisstraßen
- Beseitigung von Schäden auf den Straßen
- Vergabestelle
Abfall:
- Ordnungsrechtliche Maßnahmen bei illegal abgelagerten Abfällen und Altfahrzeugen
- Abfallrechtliche Überwachung von Gewerbebetrieben
- Sammlungsanzeigen gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlerinnen und -sammler
- Anzeigen nach der Ersatzbaustoffverordnung
- Maßnahmen der abfallrechtlichen Gesetze (VerpackG, BattDG, ElektroG) als Marktüberwachungsbehörde
Altlasten:
- Überwachung und Beurteilung von Altablagerungen und Altstandorten
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
Sachgebiete
- Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (SG 66.1)
- Tiefbau und zentrale Vergabestelle (SG 66.2)
- Natur- und Umweltschutz (SG 66.3)
Sprechzeiten:
- mit und ohne Terminabsprachen -
Trotz Internet, Schriftverkehr und Telefon – manche Angelegenheiten regeln Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit uns. Wir nehmen uns gern die Zeit für Sie, bitten Sie jedoch, möglichst im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren:
| Montag-Freitag: | 08:30-12:30 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich: | 14:30-17:00 Uhr |
