Haltung als gefährlich eingestufte Hunde
Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden ist zum 01. Juli 2011 neugefasst worden. Damit gilt für Hunde - unabhängig von der Rassenzugehörigkeit - eine Erlaubnispflicht, wenn die Behörde aufgrund konkreter Vorfälle den Hund als gefährlich festgestellt hat.
Dies kann der Fall sein, wenn der Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder auf Angriffslust, Kampfbereitschaft, Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet oder abgerichtet ist.
Anzeigen über Beißvorfälle mit Hunden sind schriftlich und detailliert mit folgenden Angaben bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder dem Landkreis Vechta einzureichen:
- Tatort
- Tatzeit
- Beteiligte
- Name und Anschrift des Hundehalters
- Rasse des Hundes
- Verlauf des Geschehens
- Zeugen
- Sind Ihnen bereits weitere Vorfälle mit dem Hund bekannt? Bitte die Betroffenen mit Anschrift benennen
Der Fragebogen zur Beurteilung von Beißvorfällen kann hierbei behilflich sein.
Zur Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes nutzen Sie bitte das Formular "Antrag auf Erteilung einer (kostenpflichtigen) Erlaubnis
nach § 8 NHundG zum Halten eines gefährlichen Hundes" im Kreishaus Online.
