
Märkte, Messen und Ausstellungen
Die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie von Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten bedarf jeweils der Festsetzung durch die zuständige Behörde. Es ist grundsätzlich für jeden Fall der Durchführung einer solchen Veranstaltung eine Festsetzung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz (Standort) erforderlich. Märkte können auf Antrag auch für einen längeren Zeitraum und auf Dauer festgesetzt werden.
Ihre Ansprechpersonen:
Frau Lenk
Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Sicherheit und OrdnungTelefon04441-898-1613Herr Wichmann
Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Sicherheit und OrdnungTelefon04441-898-1610