Ein Mann drückt einen Stempel auf ein Dokument.

Beurkundungen

Sie benötigen eine Beurkundung zur Anerkennung Ihres Kindes? Hier erfahren Sie mehr.

Das Jugendamt des Landkreises Vechta bietet unter anderem folgende Möglichkeiten zur Beurkundung in unterhaltsrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten:

  • Erklärungen im Zusammenhang mit der Anerkennung der Vaterschaft (Anerkennung des Vaters, Zustimmung der Mutter und gegebenenfalls der gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter)
  • Erklärungen zur Verpflichtung von Unterhaltsleistungen gegenüber einem Kind, solange dieses das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Sorgeerklärungen gemäß § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB zur Ausübung der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteiles

Neben der Möglichkeit einer Beurkundung dieser Erklärungen bei einem Notar, den Amtsgerichten oder einem Standesamt (nur im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung) bietet das Jugendamt die kostenlose Vornahme der Beurkundung an.

Wird die Beurkundung einer der genannten Erklärungen im Jugendamt gewünscht, so ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Eine Beurkundung ist nur möglich, wenn die Person, die beurkunden möchte, sich mit einem gültigen Personalausweis oder sonstigen Ausweispapieren ausweisen kann.

Terminabsprache:

Bitte wenden Sie sich zur Terminabsprache telefonisch direkt an den für Sie zuständige Ansprechperson. Maßgebend ist dabei der Nachname des Kindes oder – falls Sie die Beurkundung vor der Geburt des Kindes vornehmen möchten – der Nachname der Kindesmutter. 

Ihre Ansprechpersonen:

Buchstaben E,S,T,U,V,W:

Buchstaben A,B,G,H,N,X,Y:

Buchstaben I,K,L,M,O,P,Q,R:

Buchstaben C,D,F,J,Z: