Eine Mutter sitzt mit ihrem Kind auf dem Sofa. Sie unterhält sich mit einer anderen Frau.

Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes und geht über die Beratung und Unterstützung hinaus. Es richtet sich an den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, sowie Mütter oder Väter, denen die elterliche Sorge für ihr Kind allein zusteht und junge Volljährige (bis 21 Jahre) können sich beim Jugendamt zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten und unterstützen lassen.

Das Jugendamt als Beistand kümmert sich dann, so wie es vom betreuenden Elternteil festgelegt wird, um die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt, wird das Jugendamt Beistand des Kindes (Formulare sind beim Jugendamt erhältlich). Es hat sich als hilfreich erwiesen, dass die Einzelheiten des Antrages noch gemeinsam mit dem zuständigen Beistand besprochen werden. Daher bitten wir Sie, sich vorab telefonisch zu melden.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge für das Kind nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden, wenn zum Beispiel eine Einigung mit dem anderen Elternteil erfolgte oder die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt fortgeführt werden soll. Die Beistandschaft erlischt mit Volljährigkeit des Kindes automatisch.

Ihre Ansprechpersonen:

Buchstaben E,S,T,U,V,W:

Buchstaben A,B,G,H,N,X,Y:

(Buchstaben I,K,L,M,O,P,Q,R):

Buchstaben C,D,F,J,Z: