Mutte, Vater und zwei Kinder sitzen auf der Couch und unterhalten sich mit einer Frau, die vor ihnen sitzt.

Allgemeine (Erziehungs-)Beratung

Der Auftrag der Jugendhilfe ist im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) geregelt. Die Aufgaben und Angebote sind individuell, passgenau und von einem partnerschaftlichen Verhältnis der Beteiligten gekennzeichnet.

Grundsätzlich stehen allen Familien im Landkreis Vechta die Mitarbeitenden des Bezirkssozialdienstes für Beratungen zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit sich telefonisch oder per E-Mail bei den zuständigen Ansprechpersonen zu melden, um im Jugendamt oder auch bei Ihnen zu Hause einen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Beratung erfolgt in jedem Fall vertraulich. Ziel der Beratung soll sein, dass Ihre Anliegen und Fragen geklärt werden, sowie gegebenenfalls passgenaue Hilfsangebote mit Ihnen zusammen zu erarbeiten und Ihnen ergänzende Möglichkeiten aufzuzeigen. Dies kann sowohl die Vermittlung an und Kooperation mit anderen Institutionen (z.B. Kindertagesbetreuung, Schule, Fachärzte etc.) betreffen, als auch die Einleitung von Hilfen zur Erziehung. Welche Hilfeart hierbei passgenau für Ihre Familie ist wird innerhalb der Beratung gemeinsam besprochen.

Im Besonderen steht auch das Angebot der Erziehungsberatungsstelle in Vechta (mit Außenstelle in Damme) zur Verfügung. Hierzu finden Sie unten eine Verlinkung zur Erziehungsberatungsstelle.

Die Jugendhilfe hat den Auftrag:

  • Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
  • Dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen

Darüber hinaus ist die öffentliche Jugendhilfe verpflichtet, bei fehlender Mitwirkung zum Kindeswohl auch gerichtliche Maßnahmen einzuleiten und sodann im Einzelfall auch gegen den Willen der Eltern zu intervenieren.

Der Bezirkssozialdienst des Jugendamtes des Landkreises Vechta ist in Bezirke aufgeteilt. Die jeweils für Sie zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter finden Sie in der Liste der Ansprechpersonen. Bitte vereinbaren Sie für ein Gespräch in jedem Fall einen Termin.

Ihre Ansprechpersonen: