Der Kreisjugendpfleger im "Dümmerheim", im Hintergrund sind Kinder zu sehen.

Jugendförderung

Zahlreiche Jugendverbände und Jugendgruppen kümmern sich um die Belange und Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und erziehen sie so zu eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten. Die Jugendpflege des Landkreises Vechta fördert dieses Engagement in Form von finanziellen Zuschüssen.

Die Richtlinien für die Förderung der Jugendpflege ermöglichen die Bezuschussung von folgenden Aktivitäten:

  • Fahrten und Lageraufenthalte
  • Jugendbegegnungen mit dem Ausland
  • Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung von Gruppenleitern nach Rahmenplan
  • Bildungsveranstaltungen im Rahmen der Jugendpflege
  • Besuch von Theaterveranstaltungen
  • Aufenthalte im Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer See
  • Einrichtung und Renovierung von Jugendheimen und Gruppenräumen

Die Schulen nach § 1 Niedersächsisches Schulgesetz aus dem Landkreis Vechta können ebenfalls von der Förderung profitieren. Sie können eine Bezuschussung für

  • Fahrten und Lageraufenthalte
  • Jugendbegegnungen mit dem Ausland
  • Aufenthalte im Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer See

erhalten.

Die Höhe der jeweiligen Unterstützung und die rechtlichen Voraussetzungen sind den Richtlinien für die Förderung der Jugendpflege zu entnehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden.

Schulen und Vereine, die einen Aufenthalt im "Dümmerheim" planen, wenden sich für Informationen und Abwicklung der Förderungsmöglichkeiten bitte direkt an die Mitarbeitenden des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer See.

Ihre Ansprechperson: