Windräder auf Feldern.
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Immissionsschutz

Antragsunterlagen / Digitales Genehmigungsverfahren:

Die notwendigen Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren sind abhängig von der Art und Größe der Anlage. Wenn Sie beabsichtigen, eine Genehmigung zu beantragen, ist es sinnvoll, vor der Antragstellung die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu kontaktieren.

Für die Beantragung der Genehmigung ist das elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellungsprogramm ELiA 3.0 zu nutzen; die erforderlichen Unterlagen sind dem dort hinterlegten Formularsatz zu entnehmen. Rücksprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde vor Antragstellung wird empfohlen.

Weitere Informationen können Sie zudem dem Leitfaden für Antragstellerinnen und Antragssteller entnehmen.

Bekanntmachung und Auslegung im öffentlichen Verfahren:

In förmlichen Genehmigungsverfahren – mit Öffentlichkeitsbeteiligung – nach § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die beantragten Vorhaben, nachdem die Unterlagen vollständig sind, öffentlich bekanntzumachen und die entsprechenden Antragsunterlagen öffentlich auszulegen.

Weiterhin ist die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Genehmigungsbescheides öffentlich bekanntzumachen und nach Bekanntmachung öffentlich auszulegen.

  • Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen im Amtsblatt für den Landkreis Vechta
  • Die Antragsunterlagen bzw. die Genehmigungsbescheide, die öffentlich auszulegen sind, finden Sie unter dem Punkt Auslegungen.

Ihre Ansprechpersonen:

Windenergie (und Lärmschutz)

Für den landwirtschaftlichen Immissionsschutz

Ergänzender Hinweis:

In vereinfachten Verfahren – ohne Öffentlichkeitsbeteiligung – nach § 19 BImSchG findet grundsätzlich weder eine Bekanntmachung noch eine Auslegung der Antragsunterlagen statt.