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Vermittlung von Hilfen

Für Familien stehen im Landkreis Vechta unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten im Bedarfsfall bereit. Diese Hilfen müssen im Jugendamt beantragt werden.

Die Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben im SGB VIII und werden nach Überprüfung Ihres Antrags im Einzelfall passgenau mit den betroffenen Familien angeboten.

Sie haben hier die Möglichkeit mit den entsprechenden Sachbearbeitern im Jugendamt Kontakt aufzunehmen, und sich ausführlich beraten zu lassen. Mit ihnen zusammen können dann auf Ihren Antrag hin Hilfen in unterschiedlichster Form angeboten bzw. zur Verfügung gestellt werden. Zu nennen sind hier im Wesentlichen:

  • einen Erziehungsbeistand in Anspruch zu nehmen
  • eine Sozialpädagogische Familienhilfe einzusetzen
  • Soziale Gruppenarbeit
  • eine teilstationäre oder stationäre Hilfe in Anspruch zu nehmen

Die Hilfen werden dann für individuell abgestimmte Zeiträume eingeleitet und vom Jugendamt begleitet.

 
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