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Gesundheitszeugnisse/Belehrungen (Lebensmittel)

Sie möchten mit Lebensmitteln arbeiten?

Dann müssen Sie vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit/Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Bei dieser Belehrung werden Sie über ansteckende Krankheiten informiert, die über Lebensmittel auf andere Personen übertragen werden können.

Außerdem erhalten Sie Informationen über gesetzliche Pflichten und das richtige Verhalten beim Umgang mit Lebensmitteln. Im Anschluss erhalten Sie die Bescheinigung, auch Gesundheitszeugnis genannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Tätigkeit im Lebensmittelbereich erst nach der Erstbelehrung aufnehmen können.

Die erstmalige Belehrung kann online oder beim Gesundheitsamt des Landkreises Vechta durchgeführt werden.

Online-Belehrung:
Eine Belehrung können Sie online durchführen. Bei der erstmaligen Anmeldung ist eine Registrierung erforderlich. Die Online-Belehrung wird in verschiedenen Sprachen angeboten. Nach erfolgreicher Belehrung kann per Online-Bezahlfunktion bezahlt werden (Kreditkarte, Giropay). Ist der Bezahlvorgang abgeschlossen, wird Ihnen eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Gesundheitsamt Vechta postalisch zugestellt.

Belehrung vor Ort:
Für die örtliche Teilnahme an einer Belehrung ist eine Anmeldung erforderlich! Einen Termin können Sie HIER buchen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung verbindlich ist. Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) ab, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Ausweis und 26,00 Euro mit. Die Belehrung findet in deutscher Sprache statt, falls Ihr Deutsch nicht ausreichend ist, bringen Sie bitte jemanden zum Übersetzen mit. Die Belehrungen finden nicht im Gesundheitsamt statt, sondern an einem anderen Ort. Wo genau, das erfahren Sie wenn Sie sich online für eine Belehrung anmelden.

Belehrungen des Gesundheitsamtes Vechta können nur für Personen durchgeführt werden, die ihren Wohnsitz im Landkreis Vechta haben oder im Landkreis Vechta arbeiten. Wenn Sie nicht im Landkreis Vechta wohnen oder arbeiten, setzen Sie sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung, dass für Ihren Wohnsitz bzw. Ihre Arbeitsstelle zuständig ist.

Für größere Belehrungsgruppen melden Sie sich bitte vorher gesondert an.

Falls Sie schon einmal an einer Belehrung im Landkreis Vechta teilgenommen haben, können wir Ihnen eine kostenpflichtige Zweitschrift ausstellen.


Ihre Ansprechpartner:

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