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Geldwäschebekämpfung

Der Begriff Geldwäsche beschreibt das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Kreislauf. Diese Gelder stammen überwiegend aus der organisierten Kriminalität und finden beispielsweise Verwendung bei der Begehung weiterer Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus.

In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte die zuständigen Aufsichtsbehörden für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor.
Zum Nichtfinanzsektor gehören gewerbliche Güterhändler (wie beispielsweise KFZ-Händler, Juweliere und Luxusguthändler), Immobilienmakler, bestimmte Dienstleister, Finanzunternehmen und Versicherungsvermittler.

Diese Berufsgruppen sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen (z.B. Dokumentation der Identität von Geschäftspartnern und Speicherung dieser Daten für 5 Jahre). Die Aufgabe des Landkreises Vechta besteht darin, diese Betriebe über ihre Sorgfaltspflichten zu informieren und die Einhaltung dieser Pflichten zu kontrollieren.

Des Weiteren hat der Landkreis Vechta mit Allgemeinverfügung vom 14.06.2013 angeordnet, dass Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln und zehn oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet sind, eine(n) Geldwäschebeauftragte(n) und dessen Stellvertreter(in) zu bestellen und dem Landkreis mitzuteilen haben.

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Schwarzarbeitsbekämpfung

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist auch im Landkreis Vechta von stetig zunehmender Bedeutung. Durch die Schwarzarbeit entsteht ein Schaden in Milliardenhöhe. Um effektiv dagegen vorzugehen und den hohen finanziellen Verlust einzuschränken sind Polizei, Landkreis und Zoll auf Ihre Hilfe angewiesen.

Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist die Palette der Verstöße weit gefächert.

Für den überwiegenden Teil der gesetzlich normierten Verfolgungsaufgaben liegt die Zuständigkeit bei den Behörden der Zollverwaltung. Dies ist für den Bereich des Landkreises Vechta das Hauptzollamt in Osnabrück, Piesberger Straße 59, 49090 Osnabrück, Tel. 0541-2009-100.

Der Landkreis Vechta ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig für die Verfolgung von Verstößen in folgenden Bereichen:

  • Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 Gewerbeordnung)
  • Verpflichtung zum Erwerb der erforderlichen Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)
  • Selbständiger Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle

Ihre Ansprechpartnerin:


Bekämpfung des Rechtsextremismus

Der Landkreis Vechta engagiert sich gegen jedwede Form von Extremismus. Kernaufgabe ist hierbei eine umfassende Information über die Gefahren und heutigen Formen von Extremismus, u.a. auch des Rechtsextremismus. Der Landkreis bietet insbesondere auch Schülern ein umfangreiches Informationsangebot, u.a. Schulungen, Seminare etc. an.

Dazu arbeitet der Landkreis mit anderen Behörden, Schulen und Vereinen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, zusammen.

Ihr Ansprechpartner:

 
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