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Antibiotikaminimierung

Vor dem Hintergrund zunehmender Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika hat die Bundesregierung mit dem Gesetz über den Verkehr von Tierarzneimitteln (TAMG, §§ 54 - 59) ein Erfassungssystem (Datenbank) für Antibiotikagaben bei Rindern, Schweinen und Geflügel geschaffen. Über Kennzahlen werden Betriebe identifiziert, die häufig Antibiotika anwenden. Diese müssen Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika ergreifen, die sie in Form eines Maßnahmenplans der zuständigen Behörde übermitteln.

Seit dem 01.01.2022 ist die Zuständigkeit für diesen Bereich vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf die Niedersächsischen Landkreise übertragen worden.  


1. Allgemeines

2. Wer ist mitteilungspflichtig?

3. Wann ist was mitzuteilen?

4. Wie kann ich mitteilen?

5. Was ist die betriebliche Therapiehäufigkeit?

6. Wie erfahre ich die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit für meine Tierhaltung?

7. Was sind die Kennzahlen 1 und 2?

8. Wie erfolgt die Abgabe eines Maßnahmenplans?

9. Wie lauten die bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 für das Jahr 2023?

10. Welchen Inhalt soll ein „Maßnahmenplan“ enthalten?

11. Wichtige Informationen für Tierhalter und Tierhalterinnen mit Vorschriften nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gültig ab 01.01.2023


Ihre Ansprechpartner:

Allgemeine E-Mailadresse:
ab-min(at)landkreis-vechta.de

 

 
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