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Kinderschutz

Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung zu schützen ist eine zentrale Aufgabe des allgemeinen sozialen Dienstes. Eltern sollen bei der Wahrnehmung ihrer Versorgungs- und Erziehungsaufgaben unterstützt werden.

Um den Kinderschutz umfassend sicherzustellen, ist eine weitere Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe, Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern in Kontakt kommen, zu beraten, wenn sie Fragen zum Kinderschutz haben. Hierfür stehen Ihnen insoweit erfahrene Fachkräfte gem. § 8 a und 8 b SGB VIII zur Verfügung. Unter welchen Voraussetzungen eine derartige Fachberatung in Anspruch genommen werden sollte, kann dem unten bereitgestellten Flyer entnommen werden.

Weitere Informationen und mögliche Vorgehensweisen zum Schutz des Kindes sind im Handlungsleitfaden zur Umsetzung des Schutzauftrages enthalten und auch beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration zu finden.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

 
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