/user_upload/Kopfbild-v.jpg

Bekanntmachung: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Vechta

Bekanntmachung: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Vechta

Bekanntmachung

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Vechta

Auslegung mit Beteiligung – Entwurf April 2021

 

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 30.12.2017 ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Vechta eingeleitet worden. Das Beteiligungsverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Der Bau-, Struktur- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Neuaufstellung des RROP einzuleiten. Im vorliegenden Entwurf des RROP ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises dargelegt. Folgende Unterlagen können in der Zeit vom 05.05.2021 bis 21.06.2021 beim Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20, Zimmer E 12 nach Terminvereinbarung über die Telefonnummer 04441-898-2475 eingesehen werden:

1. Entwurf der Satzung bestehend aus beschreibender Darstellung und zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000) mit Satzungstext,

2. Begründung mit Anlagen,

3. Umweltbericht.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite www.landkreis-vechta.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Auf Grundlage des Umweltberichts erfolgt eine Umweltprüfung, bei der die erheblichen Auswirkungen des geplanten RROP auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden:
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit,

d.h. bis einschließlich Montag, den 05.07.2021

kann zum Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht in schriftlicher Form, zur Niederschrift oder elektronischer Form Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sind zu richten an: RROP(at)landkreis-vechta.de oder Landkreis Vechta, Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta. Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.landkreis-vechta.de/Datenschutz veröffentlicht. Fragen können auch an die verantwortliche Person für den Datenschutz des Landkreises Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) Elsässer Str. 66, 26121 Oldenburg, E-Mail: Datenschutz@landkreis-vechta.de gerichtet werden.

 

Vechta, den 26.04.2021                                                                                   Herbert Winkel

zurück zur Übersicht


 
Facebook Instagram