Nach dem Entwurf der Corona-Verordnung und den Verlautbarungen aus dem Niedersächsischen Kultusministerium ist bis zum 31. Januar 2021 der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und –horten untersagt. Für bestimmte Kinder ist eine Notbetreuung einzurichten. Auf Grundlage des Verordnungstextes haben die Städte und Gemeinden sowie der Landkreis Vechta Handlungsempfehlungen zur Aufnahme von Kindern in der Notbetreuung entwickelt.
Wie genau geht das Gesundheitsamt vor, wenn ein Schüler bzw. eine Lehrerin positiv getestet wird bzw. wann ist der Punkt erreicht, an dem eine ganze Lerngruppe (Klasse, Kohorte) oder ein Jahrgang in Jahrgang in Q. versetzt wird und das Szenario B zieht?
Bei der Entscheidung zum Umstieg auf das Szenario B ist der Landkreis als zuständige Gesundheitsbehörde an die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV 2 gebunden. Nach § 13 (2) dieser Verordnung kann das Szenario B nur für den Fall angeordnet werden, dass die Inzidenz 100/100.000 Einwohner überschreitet und für die Schule eine andere, weitergehende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde. Unter „eine andere die Schule betreffende Infektionsschutzmaßnahme“ fallen infektionsschutzrechtliche Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes, die mindestens eine Lerngruppe betreffen, wie zum Beispiel eine Quarantäneanordnung für eine Schulklasse, eine Kohorte oder einen Schuljahrgang.
Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte, jedoch keine gesamte Schulklasse, Kohorte oder kein gesamter Schuljahrgang an der Schule von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen ist, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt und das Szenario A bleibt weiterhin bestehen.
Für die Schulen ab Klasse 5, in denen eine Maskenpflicht besteht, gilt:
Tritt ein Fall in einer Kohorte auf, sind nur die Schüler und Lehrkräfte in der direkten Nachbarschaft des Indexfalles (innerhalb von 1,5 m Abstand, je nach Tischanordnung z.B. direkter Tischnachbar + (Gang + Nachbar) sowie der Tisch davor und dahinter) als Kontaktpersonen Kategorie 1 (höheres Infektionsrisiko) zu werten. Alle anderen Personen aus der Kohorte sind als Kontaktpersonen Kategorie 2 (geringeres Infektionsrisiko) anzusehen und entsprechend zu informieren. Für Personen aus der Kategorie 1-Gruppe gilt eine 14 –tägige Quarantäne mit den entsprechenden Auflagen.
Voraussetzungen:
1. Alle Schüler und Lehrkräfte tragen während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
2. Das Lüftungskonzept 20-5-20 ist etabliert.
3. Das Kohorten-Prinzip wird beibehalten und die Kohorten werden so klein wie möglich gewählt.
4. Die Hygienemaßnahmen gemäß Rahmenhygieneplan Corona Schule werden umgesetzt.
5. Die Schule hält aktuelle Sitzpläne in der Schule vor und kann diese zusammen mit einer entsprechenden Personenliste dem Gesundheitsamt zeitnah zu Verfügung stellen.
6. Die Schule selbst ist nicht das Ausbruchszentrum.
Für Schulformen, in denen das Tragen einer MNB im Unterricht dagegen nicht vorgesehen ist (Jahrgänge 1 bis 4, Förderschulen) bzw. dort, wo die Expositionssituation unklar ist, gelten weiterhin die bisherigen Empfehlungen. Soweit ein Schüler oder eine Lehrkraft positiv getestet wurde und somit keine engere Eingrenzung der Kontaktpersonen möglich ist, wird die gesamte Schulklasse in Kategorie 1 eingestuft und diese in Quarantäne versetzt. Dies stellt unter der Voraussetzung einer aktuellen Inzidenzzahl über 100/100.000 Einwohner eine vom Gesundheitsamt angeordnete Infektionsschutzmaßnahme dar, so dass in diesem Fall an dieser Schule in Szenario B gewechselt werden muss.
Szenario B (Schule im Wechselmodell) sieht eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vor. In diesem Fall sind maximal 16 Personen im Präsenzunterricht, der Mindestabstandes von 1,5 Metern gilt, der „schulische Schichtbetrieb“ in Wechselmodellen von Präsenz- und verpflichtendem Heimunterricht muss umgesetzt werden. Eine Durchmischung ist nur in wenigen Fällen möglich, die Notbetreuung an Schulen wird reaktiviert.
Seit einigen Tagen liegt die Inzidenzzahl des Landkreises Vechta mit den gemeldeten Infektionen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner über dem kritischen Wert 50. Somit gilt der Landkreis Vechta offiziell als Risikogebiet.
Viele Bewohnerinnen und Bewohner fragen sich, was dies für Konsequenzen für die geplante Urlaubsreise in andere Bundesländer und ins Ausland hat. Daher finden Sie hier eine Sammlung hilfreicher Links mit wichtigen Tipps und Hinweisen.
Informieren Sie sich vor Antritt der Reise außerdem über die Homepage des jeweiligen Bundeslandes über die aktuell geltenden Regelungen.
Risikopatienten sowie Personen ab 60 Jahren erhalten in der Winterzeit zum Schutz gegen das Corona-Virus vom Bundesministerium für Gesundheit 15 FFP2-Masken. Die Vergabe soll voraussichtlich ab dem 15. Dezember 2020 erfolgen.
Weitere Informationen des Bundesministeriums finden Sie hier: