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Vogelgrippe: Dritter Ausbruch im Landkreis Vechta

Vogelgrippe:  Dritter Ausbruch im Landkreis Vechta

Die Vogelgrippe zieht im Landkreis Vechta weitere Kreise. Gestern Abend erreichte die Kreisverwaltung die Meldung über einen dritten Verdachtsfall beim Nutzgeflügel, diesmal in Goldenstedt. Betroffen ist eine Putenhaltung mit insgesamt 9.700 Putenhähnen (im Alter von 11 Wochen). Ein Schnelltest auf das Vogelgrippevirus  fiel positiv aus. Mitarbeitende des Veterinäramtes haben daraufhin amtliche Proben entnommen und zum Lebensmittel- und Veterinäramt (LAVES) nach OIdenburg gebracht. Das Ergebnis des LAVES liegt inzwischen vor, der Verdacht auf Vogelgrippe hat sich bestätigt. Aufgrund des damit festgestellten amtlichen Verdachts wird die Tötung des Bestandes vorbereitet und unter tierschutzfachlicher Aufsicht des Veterinäramtes am morgigen Freitag (31.10.2025) durchgeführt werden.

 

Wie auch in den Fällen zuvor wird im Weiteren rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (3-km-Radius) und eine Überwachungszone (10-km-Radius) eingerichtet, die ab dem 01.11.2025, 00:00 Uhr gelten wird. Für in den entsprechenden Zonen gelegene Betriebe gelten dann konkrete, in der Allgemeinverfügung näher beschriebene Beschränkungen u. a. in Bezug auf die Haltung von Tieren, die Meldung von Tierverlusten, den Handel und Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen etc.

Die bestehenden Allgemeinverfügungen um die vorherigen Ausbruchsorte bleiben nach wie vor in Kraft. Zudem gilt weiterhin eine allgemeine Aufstallpflicht im gesamten Kreisgebiet für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel.

Das Veterinäramt des Landkreises fordert alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.

Nach wie vor sollen zudem erkrankte oder tote Wildvögel in erster Linie per Mail an die Mailadresse tierseuche(at)landkreis-vechta.de gemeldet werden. Die Meldung soll dabei unbedingt den genauen Fund-/Standort des Wildvogels (Angabe der Georeferenzdaten oder Screenshot von z. B. Google Maps) umfassen und auch die telefonische Erreichbarkeit des Meldenden (für Rückfragen) enthalten.
Sofern eine Meldung per Mail nicht möglich ist, können Bürgerinnen und Bürger sich auch per Telefon unter 04441/898-3939 melden. Dort können sie eine genaue Beschreibung des Fund-/Standortes des Wildvogels und ebenfalls unbedingt eine telefonische Erreichbarkeit (für Rückfragen) hinterlassen.  

Die Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-vechta.de//service/formulare/veterinaerwesen sowie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

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