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Landkreis schließt sich dem Bündnis „Rettet den Rettungsdienst“ an

Landkreis schließt sich dem Bündnis „Rettet den Rettungsdienst“ an

In der letzten Sitzung des Jahres 2024 hat der Kreistag Vechta beschlossen, sich dem Bündnis „Rettet die 112 und den Rettungsdienst – Für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ beizutreten, um im breiten Schulterschluss mit allen beteiligten Akteuren,

insbesondere des Rettungsdienstes, darauf hinzuwirken, dass die Kompetenz der Länder für den Rettungsdienst uneingeschränkt erhalten und der Rettungsdienst kommunale Aufgabe des eigenen Wirkungskreises bleibt. „Damit wollen wir ein deutliches Signal senden und fordern, den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe der Daseinsvorsorge zu erhalten“ erklärt Landrat Tobias Gerdesmeyer. „Die dringend notwendigen Reformen wie eine Öffnungsklausel für sektorenübergreifende Versorgungsformen zwischen Rettungsdienst und Kassenärztlichem Notdienst oder die Etablierung des sogenannten Gemeindenotfallsanitäters sollten geregelt werden, ohne die Kompetenz der Länder und Kommunen anzutasten.“

Das Bündnis, welches bereits seit 2019 existiert, erfährt derzeit unter dem Titel „Gründungsaufruf 2.0“ eine Neuauflage: Volle Wartezimmer bei akuten haus- und kinderärztlichen Problemen, wochenlange Wartezeiten auf Facharzttermine, hausärztlicher Notdienst mit langer Wartezeit am Telefon, viel zu große Versorgungsbezirke und diffuse Reaktionszeit, überfüllte Notaufnahmen der Krankenhäuser mit vielen Stunden Wartezeit. Viele Patientinnen und Patienten landen im falschen Versorgungspfad und warten viel zu lange auf die richtige medizinische Hilfe in Eil- und Krisenfällen. Das Bundesgesundheitsministerium will den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe nun faktisch abschaffen. Der Rettungsdienst soll nach den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums vom 16.01.2024 Teil des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V werden, um die Zuständigkeit für den Rettungsdienst von den Ländern auf den Bund zu verlagern. Damit soll der Rettungsdienst so behandelt werden wie andere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es soll künftig bundesweite Vorgaben zur Planung der Rettungswachen-Standorte und weitere zentrale Vorgaben geben. „Solche Vorgaben gefährden funktionierende Strukturen vor Ort. Die kommunale Zuständigkeit der Gemeinden, Städte und Landkreise beim Bedarf an Fahrzeugen, beim Standort der Rettungswachen und bei der Auswahl der Leistungserbringer soll eingeschränkt werden. Diese Zuständigkeit muss in kommunaler Hand bleiben“, so Gerdesmeyer weiter.

 

Deshalb fordert das Bündnis, den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe der Daseinsvorsorge uneingeschränkt zu erhalten. Die föderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung und sei Motor für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Die Verantwortung für den Rettungsdienst liege zu Recht bei den Ländern (Art. 70 GG). Der Rettungsdienst ist nach Landesrecht vielerorts Aufgabe der Städte und Landkreise im eigenen Wirkungskreis, die den Spielraum für effektive und effiziente Organisationsformen genutzt haben. Das Bündnis ist der festen Überzeugung, dass mit der geplanten Verschiebung von Zuständigkeiten von den Ländern auf den Bund kein Beitrag zur Lösung der aktuellen Probleme des Rettungsdienstes geleistet wird. Das schließt Änderungen der Regelungen des SGB V, verbesserte Schnittstellen oder die Etablierung moderner sektorenübergreifende Versorgungsformen nicht aus – im Gegenteil: Handeln sollte der Bundesgesetzgeber bei den Themen in seiner Zuständigkeit schon. Der Bund muss aber bei diesen Reformen die Zuständigkeit der Länder für den Rettungsdienst nach Art. 30, 70 GG und den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Kompetenzordnung achten.

„Der Rettungsdienst ist als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge eng mit Feuerwehr und Gefahrenabwehr verknüpft. Aus kommunaler Sicht sind schnelle Synergieeffekte nicht durch langwierige Leitstellendiskussionen, sondern durch eine gute Verzahnung zwischen Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst sowie den anderen Krisenakteuren am Patienten vor Ort zu erwarten“, berichtet der Landrat.  

Weitere Informationen zum Thema stehen unter www.nlt.de/positionen/rettungsdienst/ zur Verfügung.

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