Amt für Bildung, Soziales und Integration

Menschen, die aus eigenen Kräften nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich in besonderen Lebenslagen befinden, haben ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. Ziel ist es, die Betroffenen zur Selbsthilfe zu befähigen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dafür ist das Amt für Bildung und Soziales da.
Aufgaben
- Vorbeugende Gesundheitshilfe
- Krankenhilfe
- Blindenhilfe / Blindengeld
- Hilfe zur Pflege (ambulant und in Einrichtungen)
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Heimaufsicht
- Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Nds. Pflegegesetz
- Leistungen für Schwerbehinderte
- Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige
- Leistungen für Spätaussiedler
- Kriegsopferfürsorge
- Betreuungsrecht
- Ausbildungsförderung (BAföG)
- Beratung in Fragen des sozialen Wohnungsbaus, des Ausstellens von Wohnberechtigungsscheinen oder der Förderung von Wohnungseigentumsmaßnahmen
Sachgebiete
- Grundsicherung und sonstige Hilfen (SG 1)
- Eingliederungshilfe (SG 2)
- Bildung und Senioren (SG 3)
- Betreuung und Integration (SG 4)
Öffnungszeiten und Kontakt
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: | 8:30 - 12:30 Uhr |
Mo. - Do.: | 14:30 - 16:00 Uhr |
(oder nach Terminabsprache)
Für die BAföG-Stelle gelten abweichende Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Do.: | 14.30 - 18.00 Uhr |
(oder nach Terminabsprache)
Amtsleiterin:
![]() | Frau WehebrinkAmt für Bildung, Soziales und Integration
|
Kontakt
Ravensberger Str. 20,
49377 Vechta
04441-898 0E-Mail schreibenKontakt & Öffnungszeiten