Online-Wiederzulassung

Seit dem 1.10.2017 können Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Kfz online wieder in Betrieb nehmen (Wiederzulassung).
Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Fahrzeughalter sowie das Kennzeichen sich nicht ändern und das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde (dasselbe Fahrzeug, derselber Halter, dasselbe Kennzeichen).
Weitere Voraussetzungen für die Online-Wiederzulassung sind:
- der Besitz des neues Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- ein Lesegerät für den Pesonalausweis
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