Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung

Aufgrund § 44 der Geflügelpest - Verordnung wird der mit der Allgemeinverfügung vom
15.12.2016 eingerichtete Sperrbezirk aufgehoben.
Die vorherige Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel finden Sie hier.
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