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Adoption

Für Kinder, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, bedeutet die Adoption ein Leben in einer neuen Familie. Umgekehrt stellt die Adoption auch für Kinderlose eine Möglichkeit dar, eine eigene Familie zu gründen und dadurch einem Kind ein Leben in einer Familie zu ermöglichen.



Mit einer Adoption sind meist viele Fragen verbunden, beispielsweise:

  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kind adoptiert werden?
  • Welche Rechte und Pflichten verbinden sich mit einer Adoption?
  • Wie unterscheidet sich eine Adoption von einer Pflege?
  • Welche Hilfen können in Anspruch genommen werden?

Die für die Adoptionsvermittlung zuständigen Mitarbeiterinnen haben den gesetzlichen und fachlichen Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Eltern zu finden. Der zentrale Gesichtspunkt einer jeden Adoption ist das Wohl des Kindes.
Neben dem Jugendamt kann auch die Adoptionsvermittlungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Vechta entsprechende Hilfe anbieten.


Vollzeitpflege

Manche Kinder und Jugendliche können aus verschiedenen Gründen nicht die Erziehung in ihren Familien genießen, die sie für ihre Entwicklung brauchen. In diesen Fällen kann die Kinder- und Jugendhilfe den Eltern als Hilfe zur Erziehung eine Vollzeitpflege anbieten. Betroffene Kinder und Jugendliche werden dann vorübergehend oder dauerhaft in Pflegefamilien untergebracht.

Bei der Auswahl, Qualifizierung und Begleitung der Pflegefamilien arbeitet das Jugendamt eng zusammen mit dem Pflegekinderdienst des Sozialdienstes katholischer Frauen und dem Evangelischen Kinderdorf Johannesstift Vechta e.V. . Die Unterbringung erfolgt entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes. Je nach Dauer und Zielsetzung der Maßnahme können in Betracht kommen:

  • Bereitschaftspflege (bei vorübergehender Betreuung)
  • Dauerpflege
  • Verwandtenpflege

Während der Zeit der Unterbringung stellt das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes durch Zahlung eines monatlichen Pflegegeldes sicher, das auch einen Betrag für die Erziehungsleistung der Pflegeperson enthält.
 

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