/user_upload/kopf_politik_und_verwaltung.jpg

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) setzt sich für die Interessen und Belange der Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten unter 25 Jahren ein.

Zu den Aufgaben der JAV gehören:

•    Anwendung geltender Gesetze, Verträge und Dienstvereinbarungen kontrollieren,
•    Maßnahmen beantragen, die den Jugendlichen und Auszubildenden dienen sowie
•    Anregungen von Jugendlichen und Auszubildenden entgegen zu nehmen und diese
•    an den Personalrat heranzutragen, und damit eine qualifizierte Ausbildung durchsetzen.

Ihr Ansprechpartner:

Stellvertreterinnen:

 
Facebook Instagram